Arztkontakt:
Um es zu ermöglichen, dass hoffentlich alle Ihre Themen besprochen werden können, ist es wichtig, dass Sie sofort bei Beginn der Arztkonsultation erwähnen, wie viele Themen Sie von sich aus ansprechen wollen. Hierzu ist es oft hilfreich, sich zu Hause eine Stichpunktliste auf einen Zettel zu machen.
Ebenso sollten Sie im Sprechzimmer Zettel und Stift für wichtige Notizen zur Hand haben.
Gerade bei älteren Patienten kann es bei der Fülle der oft besprochenen Themen zusätzlich sinnvoll sein, eine Person des Vertrauens als Begleitperson in die Sprechstunde mitzubringen. So können bei der hier notwendigen sehr hohen Informationsdichte in sehr kurzer Zeit Informationsverluste vermieden werden, denn „Vier Ohren hören mehr als zwei.“ Gerade bei Personen mit (vermuteter) Vergesslichkeitsstörung ist es wichtig, dass gerade bei der Aufnahmeuntersuchung (Termin mit Checkup und Altersvorsorge) eine zweite Person anwesend ist.
Bitte bedenken Sie, gerade wenn Sie selbst stark unter langen Wartezeiten leiden, dass auch nach Ihnen (meist) noch ein Patient wartet. Aber: Alles, was notwendig ist, muss natürlich geklärt werden.
Patienten über 60 Jahre sowie Patienten mit (gar mehreren) chronischen Erkrankungen bzw. regelmäßiger Medikamentengabe sollten unbedingt allermindestens einmal jährlich zum Arzt gehen. Hierbei sollten siealle wichtigen Informationen mitbringen (z.B. Blutdruckheft, Medikamentenplan u.ä.) sowie vorher eine evtl. empfohlene Blutabnahme durchführen lassen.
Sollte aus ärztlicher Sicht ein häufigerer Kontakt (z.B. alle 3 oder 6 Monate) notwendig erscheinen, wird dies beim Arztkontakt besprochen. Ein zu seltener Arztkontakt trotz bestehender und ggf. angesammelter gesundheitlicher Themen ist nicht empfehlenswert. Sonst kann es zum einen zum Verschleppen von Gesundheitsproblemen kommen, zum anderen zum Ansammeln von so vielen Themen, dass sie nicht alle auf einmal geklärt werden können.
- Da wir für eine sinnvolle Vergabe der Termine sorgen müssen und nicht alle Patienten ihren regelmäßigen Termin erst zum Quartalsende haben können, kann es sein, dass ein Patient, der quartalsweise zum Arzt kommt, auch einmal bereits nach 2 Monaten seinen nächsten Arzttermin hat.
Patienten, mit denen ein halbjährlicher oder jährlicher Kontakt als Kompromisslösung anstelle eines eigentlich angebrachten vierteljährlichen regelmäßigen Kontaktes vereinbart wurde, sollten bitte folgendes beachten:
- Bitte halten Sie den vereinbarten Mindestrhythmus unbedingt ein.
- Bitte geben Sie sich besonders Mühe, alles Notwendige zum Arzttermin mitzubringen (z.B. Blutdruckheft)!
- Bitte gehen Sie davon aus, dass beim Termin eine besonders hohe Informationsdichte ausgetauscht werden muss. Deshalb rechnen Sie bitte mit einer besonders zügigen Bearbeitung Ihrer Themen im Rahmen der Sprechstunde.
Patienten, die tournusmäßig vereinbarte notwendige Termine absagten und erst nach längerer Zeit wieder zum Arzt kommen, müssen damit rechnen, dass nicht alle anstehenden Themen auf einmal besprochen werden können.
Ein wichtiges Anliegen der Praxis ist die informierte Patientenentscheidung. Gerade wenn ein Patient gegenüber einer Untersuchung oder Behandlung zurückhaltend ist, ist es das Anliegen, die Vor- und Nachteile der Maßnahme (z.T. auch mit Informationsmaterial) zu erläutern und besonders darauf hinzuweisen, warum und wie schnell eine Maßnahme empfohlen wird. Hat der Patient die Problematik nach der Erklärung verstanden, steht eine evtl. Ablehnung seinerseits fundierter da. Um es deutlich auszudrücken: Niemandem ist geholfen, wenn ein Patient zu einer Maßnahme, die er nach ausreichender Aufklärung nicht wünscht, "ja" sagt. Viel besser wäre es in einem solchen Fall, wenn er sagen würde: "Danke, dass Sie es mir einmal ordentlich erklärt haben. Aber ich wünsche dies trotzdem nicht." Andererseits muss sich der Patient erst einmal die Empfehlung samt Begründung anhören, bevor er ablehnen kann. In einigen Fällen muss zur Absicherung des Arztes die Ablehnung des Patienten schriftlich festgehalten werden.Es ist somit besser, eine Ablehnung bei einem Arzttermin zu besprechen, als den arzttermin unter einem Vorwand abzusagen.
Bei einigen Patienten sollte, damit die anstehenden Entscheidungen getroffen werden können, auch wenn sie sich nicht akut krank fühlen und eher ungern zum Arzt gehen, eine einmalige Standortbestimmung stattfinden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Terminen für zeitaufwendige Spezialuntersuchungen, die persönlich durch den Arzt durchgeführt werden (insbesondere Ultraschall (= Sonografie) und Belastungs-EKG (= Ergometrie)) leider keine Zeit für die Besprechung sonstiger Themen bleibt. Sollte es aus aktuellem Anlass (z.B. akute Erkrankung) notwendig sein, andere Themen zu einem solchen Termin zu besprechen, sagen Sie dies bitte bereits an der Anmeldung. Dann wird der Spezialtermin verschoben und Sie kommen statt dessen in die Sprechstunde.
Bitte bringen Sie Ihre Lesebrille und evtl. vorhandene Hörgeräte stets in die Sprechstunde mit.
Ein weiterer Kontakt, bei dem keine zu aufwendigen zusätzlichen Themen besprochen werden können, ist das geriatrische Assessment (oder auch Altersvorsorge). Diese Untersuchung ist für Senioren gedacht und beinhaltet neben einem Gedächtnistests und Tests auf Sturzgefahr die Abklärung von Stärken und Schwächen, mit dem Ziel, die Patienten an ihren Schwachpunkten (z.B. mit Hilfsmitteln oder durch gezielte personelle Hilfen) zu unterstützen. Ziel ist dabei, dass die Patienten möglichst lange möglichst selbständig leben können. Bitte bringen Sie hierzu auch Ihre Fern- und Lesebrille mit.
Patienten ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen müssen bitte zu jedem Arztkontakt mit Übersetzer kommen, sonst ist eine Übernahme solcher Patienten nicht möglich (höchstens einmalige Akutbehandlung).
Akute Probleme / Notfälle / Hausbesuche:
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, sollten Sie so bald als möglich Ihren Hausarzt oder dessen Vertreter aufsuchen, dies um so eher, je betagter Sie sind und je mehr Vorerkrankungen Sie haben. Hierzu gibt es täglich mindestens eine Akutsprechstunde.
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand am Wochenende, Nachts (ab 18:00 / bis 7:00), an Feiertagen oder mittwochs / freitags Nachmittags (ab 13:00) verschlechtern, kann eine Inanspruchnahme des kassenärztlichenNotdienstes nötig sein. Oft ist es bei früher Inanspruchnahme des Notdienstes noch möglich, diesen selbst aufzusuchen und einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.
Der Notdienst ist zu den o.g. und auf dem Anrufbeantworter meiner Praxis genannten Zeiten im Bereich der Notaufnahme des St- Georg- Klinikums anzutreffen, sollten Sie zu diesen Zeiten einen Hausbesuch benötigen, wenden Sie sich bitte an den Fahrdienst: Telefon 116117.
Gerade bei älteren oder chronisch kranken Patienten oder bei Baucherkrankungen kann ein Verschleppen von Krankheiten (z.B. bis zum Wochenanfang) fatale Folgen nach sich ziehen (z.B. die Notwendigkeit einer Krankenhausaufnahme).
Bei lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. Brustkorbschmerzen / Luftnot / Bewußtlosigkeit / Lähmung) ist der Rettungsdienst (Tel: 112) zuständig.
Hausärztliche Hausbesuche werden im Ortsbereich Eisenach dann durchgeführt, wenn sie notwendig sind, d.h.: wenn es keine andere Möglichkeit zur Behandlung einer schweren Erkrankung gibt, insbesondere der Patient nichtmit Hilfe einer Begleitperson (z.B. eines Taxifahrers, der ihn in der Wohnung abholt und bis in die Praxis bringt) in der Praxis vorgestellt werden kann. Mangelnde Fahrgelegenheiten sind ausdrücklich kein Grund für einen Hausbesuch! Melden Sie sich bei Notwendigkeit eines Hausbesuchs frühzeitig, d.h.:
- Sollten Sie bereits am Wochenende einen Hausbesuch benötigen, wenden Sie sich an den Notdienst (Tel. s.o.)
- Sollten Sie vormittags bereits die Notwendigkeit eines Hausbesuchs absehen können, melden Sie sich bitte allerspätestens bis zum Ende der Vormittagssprechstunde.
Auch für die regelmäßigen Hausbesuchspatienten gelten o.g. Regeln. Während Hausbesuchen findet nur das statt, was unbedingt beim Hausbesuch stattfinden muss. Die Kommunikation zwischen Patienten im Hei mund der Praxis sollte über die Pflege laufen. Bei Gesprächsbedarf von Bevollmächtigten / Betreuern findet (außer bei echten Notfällen) keine Besprechung beim Hausbesuch statt. Ihnen steht meine Akut- und Terminsprechstunde offen, dies ist i mNormalfall für alle 1- 2 Jahre empfohlen (kurze Fragen können natürlich über die Mitarbeiter meiner Praxis laufen).
Generell gilt auch für Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer die gleiche Erwartung eines konstruktiven Umgangs miteinander wie an die Patienten. Außerdem beantwortet die Kenntnis der "Praxisabläufe" und des Infoblattes "Soziale Hilfen" oft bereits viele Fragen sowie vermeidet evtl. Enttäuschungen und Mißverständnisse.
Medikamente / Mediplan / Folgerezepte:
Ihre Medikamente werden von Ihrem Hausarzt + ggf. Fachärzten mit großer Sorgfalt ausgewählt.
Oftmals handelt es sich um Dauermedikamente, welche rechtzeitig vor dem Aufbrauchen immer wieder nachbestellt werden sollten. Solche Medikamente erkennen Sie auf Ihrem Medikamentenplan (= Mediplan) an der fehlenden zeitlichen Begrenzung. Bitte setzen Sie solche Medikamente nicht ohne ärztliche Rücksprache ab, da Sie sonst ggf. massive gesundheitliche Probleme riskieren.
Benötigen Sie regelmäßig (oder bei Bedarfsmedikamenten: immer wieder) Medikamente, wird für Sie ein Medikamentenplan erstellt. Bitte beachten Sie dabei folgendes:
- Wird ein neuer Medikamentenplan ausgestellt, sind alle früheren Pläne veraltet! Nehmen Sie Ihre Medikamente nur nach dem aktuellsten Medikamentenplan ein, diesen erkennen Sie am Datum rechts oben auf dem Plan. Wenn Sie nach einem veralteten Plan vorgehen, leben Sie gefährlich!
- Bitte legen Sie Ihren Medikamentenplan auch bei Fachärzten, Zahnärzten, im Krankenhaus und in Apotheken vor.
- Sollten Ihnen Diskrepanzen zwischen dem Medikamentenplan und Ihrer tatsächlichen Medikamenteneinnahme auffallen, sprechen Sie dies bitte unverzüglich an (ggf. auch telefonisch).
Trotz aller Bemühungen kann in der Praxis bei Nachrezeptierung einmal ein Fehler unterlaufen. Deshalb kontrollieren Sie bitte die Richtigkeit des Medikaments (incl. der Stärke) auf dem Rezept unbedingt vor der Abholung aus der Apotheke. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich unbedingt an die MitarbeiterINNEN der Praxis.
Sollten Sie ein Befreiungskärtchen (von den Zuzahlungen; Antragsformulare gibt es bei der Krankenkasse) haben, legen Sie dies bitte einmal im Jahr an der Anmeldung mit der Bitte um PC- Vermerk vor. Dann wird die Befreiung im PC hinterlegt. Sollte dies einmal doch nicht klappen, zeigen Sie das Befreiungskärtchen bei Abholung in der Apotheke. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Punkt im Sprechzimmer nicht weiter thematisiert wird.
Trotz aller Versuche, Ihnen möglichst nebenwirkungsarme Medikamente auszuwählen, kann es jedoch auch einmal zu Nebenwirkungen kommen. Dann ist eine unverzügliche Besprechung in der Sprechstunde zu empfehlen (zur Not auch ohne Termin oder beim Notdienst). Nur bei schweren Nebenwirkungen sollte zwischenzeitlich das Medikament ohne Arztrücksprache pausiert werden, was den Arztkontakt aber nicht verzögern darf.
Bedarfsmedikamente erkennen Sie in Ihrem Medikamentenplan an der Formulierung: „bei [Schilderung eines Symptoms]: [Häufigkeitsangabe]“. Auch solche Medikamente müssen Sie bitte stets bevorraten. Auch sollten Sie diese beim erneuten Auftreten von bestimmten Symptomen nutzen, um nicht unnötig leiden zu müssen und keinen nicht- notwendigen Gesundheitssystem- Aufwand auszulösen (wiederholtes Nicht- Nutzen der Bedarfsmedikation und trotzdem In- Anspruchnahme des Gesundheitswesens kann für Sie selbst Kosten auslösen, z.B. durch nicht notwendigen Behandlungsaufwand bei nicht nachgekommener Mitwirkungspflicht). Bei Bedarfsmedikamenten ist eine möglichst lange Haltbarkeit sinnvoll (können Sie bei Abholung in der Apotheke ggf. beeinflussen).
Arztpraxen dürfen keine Rezeptduplikate ausstellen. Kommt also ein Rezept bei Ihnen weg, kann für den gleichen Verordnungszeitraum nur ein Privatrezept als Ersatz geschrieben werden.
Trotz intensiver Anstrengungen vieler Ärzte, konnten die Gesetze zum Austausch von Medikamenten nicht verhindert werden. Somit erhalten Sie möglicherweise bei jeder Verschreibung Ihr Medikament von einer anderen Firma. Da es in den allermeisten Fällen keine wesentlichen Qualitätsunterschiede gibt, ist dies an sich nicht problematisch, wenn Sie folgende Punkte beachten:
- Bitte vergleichen Sie bereits in der Apotheke immer den Wirkstoff und die Stärke Ihres bisherigen Medikaments mit der neuen Schachtel.
- Sollte es einmal ausnahmsweise zu Problemen mit dem Medikament eines anderen Herstellers kommen, sprechen Sie dies bitte - ggf. auch zeitnah - im Rahmen der Sprechstunde an.
- Sollten Sie einmal, z.B. durch Alter / Gebrechlichkeit, nicht mehr mit dem ständigen Wechsel der Präparate klarkommen, kann Ihnen mit der Verordnung für einmal wöchentlichen Pflegedienst zum Medikamentenstellen geholfen werden.
Fast alle Apotheken bieten innerhalb von Eisenach einen Lieferservice an.
Vereinzelt geben Patienten an, kein Geld für Medikamentenzuzahlungen zu haben. Glücklicherweise gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Hierbei gehört es zu Ihrer Mitwirkungspflicht, das Formular "Belastungsgrenze" von Ihrer Krankenkasse zu holen und nach Ausfüllung (durch Sie selbst und einen Teil auch durch den Hausarzt) wieder bei der Kasse abzugeben.
Bitte lassen Sie sich im Rahmen von Praxisvertretungen nur diejenigen Rezepte verschreiben, die Sie bis zur Rückkrehr Ihres Hausarztes benötigen.
Eine Medikamentenänderung gilt immer ab sofort (außer wenn dies ausdrücklich anders besprochen wurde).
Sollte nur noch die Notdienstapotheke geöffnet haben: an jeder Eisenacher Apotheke (auch an der im Haus) wird angezeigt, welche Apotheke Notdienst hat.
Bitte beginnen Sie nie eigenverantwortlich eine Antibiotikatherapie (außer, wenn Sie selbst Arzt sind oder dies ausdrücklich vorbesprochen wurde).
Labor und Laborbefunde:
Für die chronisch kranken und älteren Patienten existiert eine hausärztliche Empfehlung, wie oft sie welche Laboruntersuchungen auf Krankenkasse bekommen können und sollten. Das heißt, dass diese Patienten die Durchführung einer tournusmäßigen Blutuntersuchung nicht erst vorab beim Arzt besprechen müssen.
Sollten einmal zusätzliche oder häufigere Blutabnahmen gewünscht sein, ist dafür ein Arztkontakt nötig. Sollten sich dabei die gewünschten Laboruntersuchungen nicht als notwendig herausstellen, aber vom Patienten weiterhin gewünscht werden, besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer Selbstzahler- Blutabnahme. Die Preise für die einzelnen Laborwerte liegen meist zwischen 2 und 30 EUR, gelegentlich auch höher.
Blutabnahmen werden normalerweise einige Wochen im Voraus geplant.
Bitte vereinbaren Sie gleichzeitig einen Nachbesprechungstermin.
Bitte kommen Sie (außer wenn etwas anderes besprochen ist) nüchtern zu den Blutabnahmen.
Zuckerpatienten sollen ihre Zuckermedikamente vor der Blutabnahme noch nicht genommen haben.
Allerdings sollten Blutdruckpatienten ihre Blutdrucktabletten durchausvor der Blutabnahme nehmen (morgens nüchtern mit 1 Schluck Wasser).
Sollte es Ihnen berufsbedingt nur sehr schwer möglich sein, morgendliche Blutabnahmen wahrzunehmen und sollte es sich um Blutabnahmen handeln, für die Sie nicht unbedingt nüchtern sein müssen, kann im Ausnahmefall während der Nachmittagssprechstundenzeiten eine Blutabnahme vereinbart werden. Dies wäre besonders geeignet für:
- Schilddrüsenlabor
- Kontrollen von Blutbild und Eisenspeicher
- Nierenfunktionswert (Kreatinin)
Nach der Blutabnahme sollten Sie 5 Minuten fest auf die Einstichstelle drücken, bei Blutungsneigung (z.B. Falithrom o.ä.) sogar 10 Minuten, um Nachblutungen zu vermeiden.
Um alle geplanten Laborwerte bei den Blutabnahmen untersuchen zu können, müssen die Blutabnahmen auch im geplanten Quartal stattfinden.
Befundbesprechungen:
Vorstellungen bei Fachärzten sollten in jedem Falle nachbesprochen werden, auch wenn der Facharzt im ersten Moment sagt, es sei "alles in Ordnung". Oftmals stehen im Arztbrief nämlich doch andere oder noch exaktere Angaben, aus denen sich oft Änderungen bezüglich Ihrer Behandlung ergeben. Damit Sie aber nicht nach jedem einzelnen Facharzttermin Ihren Hausarzt aufsuchen müssen, empfiehlt es sich (außer in dringenden Fällen), die Befunde gesammelt (z.B. einmal pro Quartal) durchzusprechen.
Bitte verlassen Sie sich sowohl bei Facharztbefunden als auch bei Laboruntersuchungen nie darauf, dass bei Auffälligkeiten die Praxis von sich aus Kontakt mit Ihnen aufnimmt (auch wenn das im Einzelfall einmal geschehen sollte) sondern sorgen Sie stets selbst für einen Nachbesprechungstermin. Gleichwohl wäre es hilfreich, wenn Sie in den 2- 3 Tagen nach Arztkontakt für evtl. Ergänzungen telefonisch erreichbar sein könnten.
Besondere Situationen:
Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich bei Fortbestehen von Beschwerden nach 3- 7 Tagen (wenn nicht anders besprochen) oder bei einer Verschlechterung Ihrer Beschwerden baldmöglichst (ggf. auch beim Notdienst) wieder ärztlich vorstellen.
Bei Erkältungskrankheiten / Infekten ist es hilfreich, wenn der Patient vor dem Arzttermin (insbesondere abends) Fieber gemessen hat.
Patienten, die sich dauerhaft auf Montage befinden, sollten sich, wenn ein Arztkontakt ansteht, telefonisch mit der Praxis in Verbindung setzten, ob hier nicht eine Lösung gefunden werden kann. Alternativ können sie für die meisten Fragen auch eine Vertrauensperson (mit Vollmacht) in die Sprechstunde schicken.
NUR FÜR Patienten mit unregelmäßigen Schichten (die nur kurzfristig vorhergesehen werden können): damit sie auch Arzttermine wahrnehmen können, können sie an einem Tag zwei Termine planen: einen, der bei Frühdienst passen würde und einen, der bei Spätdienst passt. Der jeweils nicht passende Termin muss dann kurzfristig (bitte unbedingt spätestens (1-) 2 Tage vorher) abgesagt werden. Vorsicht: klappt es wiederholt nicht, ist dieser Service für den Patienten nicht mehr möglich.
Sollten Sie einen Renten- oder Kurantrag (nur mit Termin) planen, empfiehlt sich auf jeden Fall eine rechtzeitige Vorbesprechung, auch bezüglich der Chancen einer eventuellen Antragsstellung.
Sollten Sie einmal wirklich ein Medikament nicht vertragen haben, ist dies ein Grund, unverzüglich die Akutsprechstunde zu nutzen, allerspätestens sollten Sie dies beim nächsten Arzttermin bereits zu Gesprächsbeginn mitteilen.
Patienten mit 2 Wohnsitzen / Nebenwohnsitz brauchen an beiden Wohnorten einen dort zuständigen Hausarzt und sollten (wenigstens die wichtigsten) Befunde beiden Ärzten zukommen lassen.
Bei abzusehenden Urinuntersuchungen: Sollten diese mit der Menstruation kollidieren, wäre ein Vorziehen der Urinabgabe empfehlenswert.
Sollte bei Ihnen eine ambulante (d. h. ohne Übernachtung im Krankenhaus) Operation anstehen, für die der Operateur oder der Narkosearzt Befunde vom Hausarzt brauchen (meist sind das Augen- OP´s), melden Sie sich bitte sofort nach Vereinbarung des OP- Termins bei uns, damit wir die Voruntersuchung planen können. Wenn Sie sich zu knapp melden, kann es sein, dass der OP- Termin verschoben werden muss.
Bei Unfällen mit nicht nur Bagatellverletzungen (z.B. starken Schmerzen / nicht auszuschließenden Knochenbrüchen / offenen Wunden, die evtl. genäht werden müssen) sollte eine sofortige Vorstellung stattfinden, idealerweise in der Notaufnahme (dies gilt insbesondere für Wochenenden / Nächte und Feiertage). Nach einer 6- Stinden- Frist kann nicht mehr genäht werden. Nicht mehr ganz frische Brüche können oft erst nach einigen Tagen operiert werden.
Bei Arbeitsunfällen: bei jedem Arztkontakt an der Anmeldung sagen, dass es ein BG- Fall ist. Die Erstvorstellung sollte möglichst immer beim Durchfangsarzt (=Unfallchirurg) stattfinden.
Bei Namens- / Adress- / Telefonnummernänderungen: teilen Sie uns diese im Interesse Ihrer Erreichbarkeit möglichst sofort nach einer Änderung mit.
Vor / Während Krankenhausaufenthalten:
Ein Krankenhausaufenthalt bedarf (außer in Notfällen) eine Einweisungsscheines. Dieser muss vom Arzt individuell ausgefüllt werden und die Notwendigkeit muss geklärt werden. Normalerweise ist hierzu ein Arztkontakt notwendig. Ohne Arztkontakt kann die Bearbeitung eines Einweisungswunsches nur versucht werden, wenn Sie eine plausible schriftliche Bescheinigung der Notwendigkeit vorlegen (z.B. ein Brief vom Facharzt oder Krankenhaus).
Auch während eines Tagesklinikaufenthaltes gelten Sie als stationärer Patient und dürfen keine Arztpraxis nutzen.
Jedwede Rezepte o.ä. während eines Krankenhausaufenthaltes sind verboten.
Kommt es zu einer dramatischen Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten oder zur sprunghaften Zunahme der Hilfsbedürftigkeit bzw. zu einer Krankenhausaufnahme, ist eine frühzeitige Information der Praxis darüber dringend nötig (meist durch Angehörige). Insbesondere wichtig ist eine rechtzeitige (in solchen Fällenspätestens am Vortag der Entlassung) Information über eine geplante Krankenhausentlassung (auch wenn die Entlassung nicht 100% sicher ist).
Für die Zeit eines Krankenhausaufenthaltes bekommen Sie in der Patientenaufnahme / Patientenverwaltung anstelle einer Krankschreibung eine Liegebescheinigung.
Nach Krankenhaus- / Kuraufenthalten:
Es ist dringend abzuraten, ein Krankenhaus ohne Entlassbericht zu verlassen oder sich auf ein Versprechen zu verlassen, der Bericht würde sofort geschickt. Ein solches Vorgehen birgt für Sie Gefahren sowie zusätzliche Wartezeit und für eine Arztpraxis einen unnötig erhöhten Aufwand.
Wenn Sie einmal stationär (also über Nacht) im Krankenhaus oder zur Kur / Reha waren, stellen Sie sich bitte am nächsten Arbeitstag in der Akutsprechstunde (oder bei Praxisurlaub beim Vertreter) vor. Nur so können Risiken für Ihre Gesundheit (wie Versäumen von Medikationsänderungen oder von dringenden Maßnahmen, wie z.B. Verbandswechseln) vermieden werden. Mit jedem Tag Verzögerung steigt das Risiko für Verschlechterungen, was ich immer wieder beobachte, also gerade bei Restgbeschwerden frühzeitig kommen! Ich habe Menschen erlebt, die 5 Tage nach Krankenhausentlassung verstorben waren, da sie nach dem Krankenhaus nicht in die Sprechstunde kamen und ihre dringend notwendigen Medikamente nicht holten.
Sollte Ihnen selbst in dieser Situation das Aufsuchen der Praxis nicht möglich sein, sorgen Sie bitte dafür, dass im genannten Zeitrahmen wenigstens Ihr Entlassbrief aus dem Krankenhaus in der Praxis vorliegt (ggf. mit Chipkarte), idealerweise sollte dieser durch eine Vertrauensperson in die Akutsprechstunde besprochen werden.Dieses Prozedere hat sich besonders für Patienten nach Wirbelsäulenoperation bewährt, dir dann am Folgetag ausschließlich kurz zum Verbandswechsel kommen brauchen.
Sollten Sie einen Pflegedienst haben, informieren Sie diesen bitte ebenso unverzüglich telefonisch über Ihre Entlassung.
Besonderheit: Nur wenn es sich um Entlassungen aus einer Mutter- Kind- Kur, psychiatrischem Krankenhaus, psychosomatischen Kur oder psychosomatischen Klinik handelt (wo oft der ausführliche Bericht einige Zeit dauert), ist eine:
sofortige Vorstellung nach der Heimkehr nur dann notwendig, wenn eine Krankschreibung, sofortige Behandlung (z.B. bei ausgeprägtem Leidensdruck) oder Medikationsänderung durch den Hausarzt nötig ist. Eine zusätzliche Vorstellung nach ca. 2- 4 Wochen sollte zur Besprechung des Briefes zusätzlich stattfinden.
In allen anderen Fällen sollte die unbedingt notwendige Nachbesprechung nach 2- 4 Wochen stattfinden, wenn der ausführliche Brief vorliegt, um die Behandlung und das weitere Prozedere durchzusprechen (auch wenn es bereits eine Besprechung beim Psychiater gab).
Der Zeitpunkt nach 2- 4 Wochen ist auch deshalb günstig, weil dann schon die erste häusliche (ggf. auch berufsmäßige) Beanspruchung überstanden wurde und man die Nachhaltigkeit des erfolgten Aufenthaltes besser abschätzen kann.